Das dürfen Vermieter wirklich bei der Tierhaltung entscheiden
Ihnen sind klare Grenzen gesetzt! Auch wenn ein Vermieter viel über die Wohnung entscheiden kann, muss er sich bei der Tierhaltung an Regeln halten
Mieter*innen dürfen nicht benachteiligt werden
Das Gericht urteilte, dass solche Formulierungen im Mietvertrag an sich unwirksam seien. Zum einen ist nicht klar, ob eine Erlaubnis des Vermieters überhaupt möglich ist. Außerdem stellten solche Klauseln eine Benachteiligung der Mieter dar – besonders wenn das Haustier weder Lärm macht noch sonstige Störungen verursacht.
Auch müssen die Vermieter nicht informiert werden, wenn man sich ein Haustier anschafft. Dies würde nur Sinn machen, wenn eine Erlaubnis des Vermieters notwendig wäre – und das sei sie ja nicht.
Für viele Tierfreunde dürfte dieses Urteil ein Grund zum Feiern sein.
Wie gehst du am besten vor, bevor ein Hund in deiner Mietwohnung einzieht?