Darauf sollte kein Hundebesitzer verzichten!

So kannst du im Jahr mehrere tausend Euro sparen

Darauf sollte kein Hundebesitzer verzichten!
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Eine Sekunde lang nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Schuh des Gasts ist zerkaut, das Handy des Vertreters mit der Rute vom Tisch gewischt. Auch der besterzogenste Hund kann einmal einen Schaden verursachen!

Die Rechtsprechung kennt hier keine Ausnahme und kein Pardon. Der Halter muss für alle Schäden haften, die der Vierbeiner verursacht. Ob durch Fehlverhalten oder Unachtsamkeit ist dabei erstmal egal. 

So lange es nur um die angeknabberten Schuhe der eigenen Gäste geht, mag dies recht unproblematisch sein. Problematisch wird es dann wenn der Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen schwer verletzt. Der Schaden der dadurch entsteht, kann den Tierbesitzer ruckzuck in den finanziellen Ruin treiben.

Wir verraten euch wie ihr euch davor schützen könnt. 

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Entgegen der Erwartungen vieler Hundehalter greift die private Haftpflichtversicherung in diesen Fällen nämlich nicht.

Eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung kann hier Abhilfe schaffen. In einigen Bundesländern ist sie sogar vorgeschrieben. Sie deckt allerdings nicht zwangsläufig alle Risiken ab. Bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes sollte man daher einiges beachten. Vor allem braucht ihr viel Zeit um zwischen den vielen Angeboten im Dschungel der Versicherungen das richtige Angebot für euch zu finden. Wir verraten euch deshalb auf den nächsten Seiten worauf es ankommt und worauf ihr bei der Wahl des Versicherungsschutzes achten solltet:

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Die Deckungssumme

Sie sollte nicht zu niedrig angesetzt sein, da der Halter für alle Kosten, die die Deckungssumme übersteigen, selbst aufkommen muss. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ist angebracht. Auch wenn sich das erstmal nach einer Menge Geld anhört, müsst ihr bedenken, dass ihr auch für Folgekosten, wie ärztliche Behandlungen aufkommen müsst. Diese können schnell ins Unermessliche gehen. 

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Die Selbstbeteiligung 

Sie sollte so gering wie möglich sein, da diese im Schadensfall vom Halter selbst bezahlt werden muss. Bei geringen Schäden greift daher der Versicherungsschutz nicht. 

Beispiel: 

Hund zerkaut Schuhe im Wert von 250 Euro. Der Halter hat eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro vereinbart. 

Der Halter bleibt auf den Kosten sitzen, denn die Versicherung beteiligt sich erst an den Kosten, die die 300 Euro übersteigen. 

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Schutz bei Fremdhütung

Wenn das eigene Tier einmal von jemand anderem gehütet wird, egal ob Freunde oder professionelle Tiersitter, und dabei einem Dritten ein Schaden entsteht, sollte der Haftpflichtschutz ebenfalls greifen. Andernfalls müsst ihr, als Halter, dafür haften und für den Schaden aufkommen.

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Geltungsbereich

Gerade im Urlaub kann schnell ein Unglück passieren. Die Versicherung sollte daher nicht nur im In-, sondern auch im Ausland greifen.

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Versicherbare Rassen

Nicht jeder Versicherer bietet einen Haftpflichtschutz für alle Rassen an. Achte auf eventuell höhere Beiträge oder gar Ausschlüsse des Versicherungsschutzes für bestimmte Hunderassen.