Das dürfen Vermieter wirklich bei der Tierhaltung entscheiden
Ihnen sind klare Grenzen gesetzt! Auch wenn ein Vermieter viel über die Wohnung entscheiden kann, muss er sich bei der Tierhaltung an Regeln halten
Während Corona haben viele Menschen ein Haustier in ihr Leben geholt, allerdings standen gerade Mieter*innen oft vor einem großen Fragezeichen. Denn viele finden in ihrem Mietvertrag eine Klausel, in der es um die Haltung von Haustieren in Mieträumen geht. Nur in den seltensten Fällen ist die Tierhaltung unbeschränkt erlaubt. Meist findet sich eine Formulierung, dass Tiere wie Hunde oder Katzen nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt sind – oder dass die Haltung komplett verboten ist.
Das Amtsgericht Köln hat nun in einem Präzedenz über eben eine solche Klausel entschieden – zur Überraschung der meisten Vermieter.
Was entschieden wurde, erfahrt ihr auf den nächsten Seiten!