Das dürfen Vermieter wirklich bei der Tierhaltung entscheiden

Ihnen sind klare Grenzen gesetzt! Auch wenn ein Vermieter viel über die Wohnung entscheiden kann, muss er sich bei der Tierhaltung an Regeln halten

Katze, die Zuhause in einer Wohnung lebt und vom Vermieter genehmigt wurde.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

Während Corona haben viele Menschen ein Haustier in ihr Leben geholt, allerdings standen gerade Mieter*innen oft vor einem großen Fragezeichen. Denn viele finden in ihrem Mietvertrag eine Klausel, in der es um die Haltung von Haustieren in Mieträumen geht. Nur in den seltensten Fällen ist die Tierhaltung unbeschränkt erlaubt. Meist findet sich eine Formulierung, dass Tiere wie Hunde oder Katzen nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt sind – oder dass die Haltung komplett verboten ist.

Das Amtsgericht Köln hat nun in einem Präzedenz über eben eine solche Klausel entschieden – zur Überraschung der meisten Vermieter.

Was entschieden wurde, erfahrt ihr auf den nächsten Seiten!

Hund sitzt in der Wohnung, weil der Vermieter die Haltung eines Haustieres erlaubt hat.
Quelle: IMAGO / Westend61

Mieterin holte Hund in die Wohnung – ohne Zustimmung der Vermieterin

In dem verhandelten Fall zog eine Vermietern gegen ihre Mieterin vor Gericht. Schon bei der Wohnungsbesichtigung wurde letztere darauf hingewiesen, dass unter anderem nur Hunde nach der Erlaubnis der Vermieterin in der Wohnung erlaubt seien. Eine ähnliche Formulierung fand sich schließlich auch im Mietvertrag wieder.

Allerdings hatte die Mieterin sich doch einen Hund zugelegt – wogegen die Eigentümerin klagte. Das Gericht entschied nun, dass die Frau ihren Hund in der Wohnung behalten dürfe. Und ging dabei sogar noch einen Schritt weiter, der alle Mieter*innen betrifft.

Was das Gericht genau urteilte, erfahrt ihr auf Seite 3!

Hund sitzt kuschelig Zuhause und sieht glücklich aus, weil das Gerichtsurteil viele Tierhalter glücklich macht
Quelle: imago images / Westend61

Mieter*innen dürfen nicht benachteiligt werden

Das Gericht urteilte, dass solche Formulierungen im Mietvertrag an sich unwirksam seien. Zum einen ist nicht klar, ob eine Erlaubnis des Vermieters überhaupt möglich ist. Außerdem stellten solche Klauseln eine Benachteiligung der Mieter dar – besonders wenn das Haustier weder Lärm macht noch sonstige Störungen verursacht. 

Auch müssen die Vermieter nicht informiert werden, wenn man sich ein Haustier anschafft. Dies würde nur Sinn machen, wenn eine Erlaubnis des Vermieters notwendig wäre – und das sei sie ja nicht.

Für viele Tierfreunde dürfte dieses Urteil ein Grund zum Feiern sein.

Wie gehst du am besten vor, bevor ein Hund in deiner Mietwohnung einzieht?

Worauf sollte man als Mieter bei der Hundehaltung achten?
Quelle: IMAGO / Westend61

So bereitest du dich und andere auf den tierischen Mitbewohner vor

Auch, wenn Vermieter*innen die Hundehaltung nicht allgemein verbieten können, so können sie die „Entfernung“ des Hundes verlangen, wenn dieser die Nachbarn zu sehr stört. Was genau bedeutet das? Wenn der Hund ständig bellt (d.h. mehr als zehn Minuten am Stück bzw. mehr als 30 Minuten über den Tag verteilt), im Hausflur seine Hinterlassenschaften zu finden sind oder der Hund aggressiv gegenüber Nachbar*innen ist, dann kann das die Nachbarschaft so negativ beeinträchtigend, dass der Hund ausziehen muss. 

Oft hilft es, bereits im Vorhinein aktiv zu werden: Teile deinen Nachbar*innen mit, wann dein Hund einziehen wird und bitte sie, dir Bescheid zu geben, falls sie etwas stört, damit du daran etwas ändern kannst. So verhinderst du, dass sich die Nachar*innen sofort bei der Vermietung melden, wenn sie den Hund als störend empfinden. Biete ihnen auch an, deinen Hund kennenzulernen, wenn sie daran Interesse haben.

Worauf solltest du noch achten?

Bestimmte Hunde müssen tatsächlich genehmig werden.
Quelle: IMAGO / Westend61

Alles in Maßen

Natürlich sollte man die Hundehaltung auch nicht ausreizen. Wenn zu viele Tiere auf zu kleinem Raum leben, muss das nicht nur für Nachbar*innen störend sein, sondern kann auch ein Fall für den Tierschutz werden. Auch musst du bei sogenannten Listenhunden mehr Vorkehrungen treffen als bei einem „nicht-Listenhund“. Auch sind kleine Hunde oft unproblematischer als wenn du dir einen großen Dobermann anschaffen willst. Beschäftige dich gut damit, welche Rasse eigentlich zu dir passt.

Beachte also:

1) Ist meine Wohnung groß genug für einen Hund (oder mehrere)

2) Habe ich meine Nachbarn über den Hund informiert 

3) Sprich die Hundehaltung sicherheitshalber mit der Vermietung ab und hole dir im Streitfall Hilfe bei einem Mieterschutzverein

4) Informiere dich über die bestimmten Regelungen in deinem Bundesland

Dann sollte das mit der Hundehaltung klappen!

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